Reisepass - Verlust melden
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.
Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Persönliche Vorsprache
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen. - Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
- Diebstahlanzeige bei der Polizei