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Führungszeugnis beantragen

Berlin 99049001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99049001001000

Leistungsbezeichnung

Führungszeugnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Führungszeugnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führungszeugnisse (Schlagwort), Bundeszentralregister (Schlagwort), Strafregister (Schlagwort), polizeiliches Führungszeugnis (Schlagwort), Überbeglaubigungen (Schlagwort), apostille (Schlagwort), Führungzeugnis (Schlagwort), behördliches Führungszeugnis (Schlagwort), europäisches Führungszeugnis (Schlagwort), Strafregister (Schlagwort), Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis
    (online, persönlich und schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
    • Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das beinhaltet auch die Echtheitsprüfung Ihrer Unterschrift.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
  • ggf. Überweisung der Gebühr
    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Für ein behördliches Führungszeugnis
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    für ein europäisches Führungszeugnis
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN.
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"

Kosten

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal