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Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen

Berlin 99036026017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036026017000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

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Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt (stillgelegt / abgemeldet) werden, wenn Sie es verkaufen möchten oder vorübergehend nicht nutzen. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.

Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und laden Sie die notwendige Dokumente hoch.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Sie können die Reservierung im Nachgang über einen anderen Online-Dienst veranlassen (unter "Weiterführende Informationen").
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.

Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate möglich. Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, dann können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren.
Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aber sofort nach der Außerbetriebsetzung online reservieren. (s. weiterführende Informationen) Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht.

5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
    bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
  • Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren.
  • Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Kosten

  • 16,50 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
  • 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
  • Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden