Personalausweis - Verlust melden
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr Personalausweis weg ist - zum Beispiel verloren oder gestohlen -, dann informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
Personalausweis mit Online-Funktion:
Sperren lassen
Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis so schnell wie möglich sperren lassen. Am schnellsten geht das telefonisch. Mehr zum Thema unter "Weiterführende Informationen".
Ersatz für den Personalausweis:
Wenn Sie uns den Verlust melden, können Sie außerdem gleich einen neuen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
Personalausweis mit Online-Funktion:
Sperren lassen
Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis so schnell wie möglich sperren lassen. Am schnellsten geht das telefonisch. Mehr zum Thema unter "Weiterführende Informationen".
Ersatz für den Personalausweis:
Wenn Sie uns den Verlust melden, können Sie außerdem gleich einen neuen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Persönliches Erscheinen
Den Verlust können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. - Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.