Abmeldung einer Wohnung
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Begriffe im Kontext
Abmeldung (Schlagwort), Wohnungsabmeldung (Schlagwort), Wegzug (Schlagwort), abmelden (Schlagwort), Wohnsitz (Schlagwort), Wohnung abmelden (Schlagwort), Wohnungswechsel (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Adressänderung (Schlagwort), ummelden (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
- Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind
Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.
- Abmeldung bei der Meldebehörde
Bitte schriftlich erledigen.
Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
- Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
- Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.
Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Abmeldung abschließend bearbeitet.