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Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte

Bayern 09000000084672 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000084672

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.

Volltext

Dienstleister und Werkstätten haben entweder im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen bzw. wiederherzustellen, oder die Dienstleister entwickeln aus eigenem Antrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Leistungen oder Produkte für den Digitalfunk BOS, um diese später BOS anbieten zu können. Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Sollte kein Auftrag einer TTB/ILS vorliegen, obliegt es der AS BY in eigener Zuständigkeit den Antrag zu genehmigen. Die Karten sind bi der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis

    Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.

  • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten

    Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.

Voraussetzungen

Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Das Formular ist vom Dienstleister zu befüllen und der beauftragenden BOS zur Bestätigung vorzulegen. Befindet sich die beauftragende BOS in Bayern, erfolgt die Bestellung im Anschluss durch die für die beauftragende BOS zuständige TTB/ILS per Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de. Bei Dienstleistern ohne BOS-Auftrag oder Auftraggebern mit Sitz außerhalb Bayerns legt der Dienstleister das Formular direkt der AS BY vor (E-Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de). Die AS BY bestellt dann die Dienstleisterkarten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.

Frist

Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal