Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Bayern 09000000084267 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000084267

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

Volltext

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten/Vermieter schriftlich zu bestätigen, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Mieter und Wohnungssuchende eine solche Bestätigung anfordern.

Die zuständige Stelle hat einem Wohnungssuchenden auf dessen Verlangen schriftlich zu bestätigen, ob die Wohnung die er benutzen will, eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

Kosten

5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal