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Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Bayern 09000000078392 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000078392

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Handlungsgrundlage

Teaser

Schüler an Förderschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.

Volltext

Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.

Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) haben sich an Sonderpädagogischen Förderzentren bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bewährt und sind fester Bestandteil in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.

Für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung steht als Berufsorientierungsmaßnahme die Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ zur Verfügung. Sie bietet Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung individuelle Unterstützung beim Berufseinstieg an. Beginnend im Vorabschlussjahr der Berufsschulstufe können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Verlauf von bis zu drei Jahren eine intensive Betreuung in Praktika und bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) sind konstante zuständige Ansprechpartner für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Über die Schwelle des Schulabschlusses hinweg übernehmen sie die Akquise der Praktikums- bzw. Arbeitsplätze und begleiten den Übergang in den Arbeitsplatz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Förderschulen melden Berufsorientierungsmaßnahmen bei den zuständigen Regierungen an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal