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Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Bayern 99050110001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050110001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Volltext

Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.

Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.

Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, wie Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse wie Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
    • Sachkundenachweis: Bescheinigung über bestandene Prüfung oder Nachweis über einschlägige Berufsqualifikation
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
  • Sachkunde
  • Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.

  • Sie stellen zunächst einen Antrag inklusive aller Nachweise
  • Hierbei können Sie in der Regel auch bereits die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Erlaubnis erteilt

Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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