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Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Bayern 99050151007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050151007000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Teaser

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.

Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal