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Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

Bayern 99400037017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400037017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.

Aktueller Hinweis zu neuen Anträgen unter "Verfahrensablauf"

Volltext

Zweck

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
  • die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept) und zur Klimaanpassung,
  • die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
  • weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen, insbesondere die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.

Antragsberechtigte

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen sowie Partner der Bayerischen Klima-Allianz erhalten.

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

  • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes sowie für Partner der Bayerischen Klima-Allianz)
  • bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
  • bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
  • Kostenkalkulation

Voraussetzungen

Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Aktueller Hinweis

Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Frist

Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Regierung bis spätestens 31.12.2026 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsbehelf

Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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