Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur

Bayern 99400074017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400074017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Der Bund fördert Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Es können die Sanierung, der Umbau, die funktionale Erweiterung und ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden und schulischen Einrichtungen gefördert werden.

Volltext

Zweck

Das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur dient der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen in Schulgebäude:

  • Sanierung
  • Umbau
  • Erweiterung, sofern funktional oder schulfachlich bedingt und keine wesentliche Kapazitätserhöhung
  • ausnahmsweise Ersatzneubau (Wirtschaftlichkeit)
  • Im Rahmen einer Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungsmaßnahme:
    • Ausstattung, sofern es sich um mit dem Gebäude fest verbundene und nicht-bewegliche Gegenstände und Anlagen handelt
    • Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen (auch digitale)
    • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt war finanzschwache Gemeinden, Landkreise und Bezirke.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung war eine Aufnahme in das Förderprogramm im 1. Halbjahr 2018. Dazu war der Antragstellung ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, dessen Bewerbungsfrist am 27. April 2018 endete.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Antragsverfahren sind abgeschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle spätestens bis 30. Juni 2024 vorzulegen.

Hinweise

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni 2024.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal