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Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Bayern 99102041000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102041000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Spenden (Synonym), Spendenbescheinigungen (Synonym), Spendenbestätigungen (Synonym), Spendenquittungen (Synonym), Spendenreform (Synonym), Zuwendungen, steuerbegünstigte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Volltext

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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