Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Übermittlung des Verwendungsnachweises für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Bayern 99400131017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400131017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Übermittlung des Verwendungsnachweises für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Schulen, die eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragt haben, können den Verwendungsnachweis an die zuständige Regierung übermitteln.

Volltext

Zweck

Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Gegenstand

Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern. 

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben für IT-Ausstattung,
  • Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
  • bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
  • investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Da der Bewilligungszeitraum mittlerweile abgeschlossen ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Alle Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 16.05.2025 per E-Mail bei der zuständigen Regierung einzusenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragsfrist endete gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR - schulische Maßnahmen) am 30.06.2022.

Der Bewilligungszeitraum endete am 16.05.2024.

Die Frist zur Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises endet am 16.05.2025.

Hinweise

In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden (zeitgleich zum Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal