Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Inhalt
Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
10.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.