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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar

Bayern 99018126001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018126001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag.

Volltext

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn eine schwerwiegende oder eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen wurde. Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Aufbauseminar. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.

Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller

    (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister)

  • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung

    (ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)

  • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
  • Angaben zu den Unterrichtsräumen

    (ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)

  • Lehrgangsplan
  • Ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfall erforderlich

    (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)

Voraussetzungen

Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechter Lehrgangsplan vorgelegt wird, der den gesetzlichen Vorgaben des § 13 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) i.V.m. § 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht,
  • geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
  • die erforderlichen Lehrmittel sowie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Kosten

Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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