Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung

Bayern 09000000055263 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000055263

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.

Volltext

Im Ausländerrecht sind die Regierungen vor allem Ansprechpartner für die Ausländerbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (Kreisverwaltungsbehörden) in ihrem Regierungsbezirk und beraten diese in allen Fragen des ausländerrechtlichen Vollzugs. Sie sollen somit dafür sorgen, dass die Vorgaben der Staatsregierung vor Ort umgesetzt werden.

Als Aufsichtsbehörden nehmen sie zudem Steuerungs- und Bündelungsfunktionen wahr und bearbeiten Beschwerden und Eingaben. Sie sind damit Schnittstelle zwischen den Ausländerbehörden und der Staatsregierung.

Zum fachlichen Aufgabenbereich im Rahmen des Ausländer- und Asylrechts gehören u. a.:

  • Angelegenheiten der Ausländer einschließlich Pass- und Ausweiswesen für Ausländer
  • Asylrecht
  • zwischenstaatliches Niederlassungsrecht.

Dies umfasst letztlich alle Fragen des Aufenthaltes von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet. Dazu zählen die Steuerung des Zuzugs von Ausländern durch die Regelung der Einreise, des Aufenthaltes, der Erwerbstätigkeit und der Integration nach dem Aufenthaltsgesetz. Ferner fällt darunter der Vollzug des Freizügigkeitsrechtes hinsichtlich der Unionsbürger als auch der Vollzug des Assoziierungsabkommens mit der Türkei.

Auch im Bereich des Asylrechts üben die Regierungen die Aufsicht über die Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungsbehörden aus.

Eine besondere Rolle nehmen außerdem die bei den Regierungen angesiedelten Zentralen Ausländerbehörden ein. Ihnen obliegt insbesondere

  • die Wahrnehmung ausländerrechtlicher Aufgaben für Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber bzw. abgelehnte Asylbewerber verschiedener Herkunftsstaaten (u.a. Entscheidungen über Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse),
  • die Feststellung und Sicherung der Identität von Ausländern mittels Befragungen,
  • die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung und
  • der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal