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Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Bayern 09000000055202 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000055202

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Punkteabbau (Synonym), QM (Synonym), Qualität (Synonym), Qualitätsmanagement (Synonym), Qualitätssicherungssystem (Synonym), Seminar (Synonym), Seminarerlaubnis (Synonym), Teilmaßnahme (Synonym), Verkehrspsychologie (Synonym), Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Wenn die Überwachung der Fahreignungsseminare im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems erfolgen soll, ist eine Zulassung des Systems durch die Regierung der Oberpfalz erforderlich.

Volltext

Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis des Antragstellers bzw. bei juristischen Personen die vertretungsberechtigte Person
  • Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers des Qualifikationssicherungssystems

    (Liste/Aufstellung + Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten)

  • Konzept des Qualitätssicherungssystems

    (Sicherstellung, dass Verfahren zur Qualitätssicherung vorgesehen und dokumentiert sind und Vorhandensein mindestens einer Maßnahme, die dokumentiert wird, zur Erhaltung des Qualitätsniveaus des Fahreignungsseminars)

Voraussetzungen

Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.

Kosten

Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).

Verfahrensablauf

Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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