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Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Bayern 99075006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075006016000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbilder (Synonym), Bewerber (Synonym), Erste Hilfe (Synonym), Erste-Hilfe-Kurs (Synonym), Ersthelfer (Synonym), Fahreignung (Synonym), Führerschein (Synonym), Führerscheinbewerber (Synonym), Kurs (Synonym), Schulung (Synonym), Voraussetzungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Volltext

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder

    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)

  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder

    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)

  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

    (aktuelle Versicherungspolice)

Voraussetzungen

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Kosten

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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