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Besondere Aufbauseminare; Beantragung der Anerkennung als Kursleiter

Bayern 09000000055197 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000055197

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Besondere Aufbauseminare; Beantragung der Anerkennung als Kursleiter

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Alkohol (Synonym), Aufbauseminar (Synonym), auf Probe (Synonym), besonderes Aufbauseminar (Synonym), Drogen (Synonym), Fahreignung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Probezeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Regierung der Oberpfalz erteilt die Anerkennung als Kursleiter für besondere Aufbauseminare.

Volltext

Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen haben, können von der Fahrerlaubnisbehörde einem besonderen Aufbauseminar zugewiesen werden. Als Kursleiter für besondere Aufbauseminare darf nur tätig werden, wer die entsprechende amtliche Anerkennung als Kursleiter erteilt bekommen hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunde Diplom-Psychologe oder Urkunde Master-Abschluss in Psychologie
  • Nachweis verkehrspsychologischer Ausbildung

    (Bestätigung durch Universität/Hochschule oder durch eine Stelle für die Begutachtung oder Widerherstellung der Kraftfahreignung)

  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahreignung

    (mindestens 20 Hospitationen bei Fahreignungsbegutachtungen)

  • Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen

    (Einweisungslehrgang + Co-Moderation an einem Kurs bzw. Teilnahme an einem Musterkurs)

  • Sachgerechtes, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Seminarkonzepts

    (Kursleiterhandbuch)

  • Geeignete Räumlichkeiten sowie sachgerechte Ausstattung

    Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten

  • einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate

Voraussetzungen

  1. Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie
  2. Nachweis einer verkehrspsychologischen Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst
  3. Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
  4. Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen für Kraftfahrer, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
  5. Vorlage eines sachgerechten, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelten Seminarkonzepts
  6. Geeignete räumliche und sachgerechte Ausstattung
  7. Zuverlässigkeit des Kursleiters

Kosten

Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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