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Schenkungsteuerbescheid; Erhalt

Bayern 99102016002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102016002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schenkungsteuerbescheid; Erhalt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schenkungssteuererklärung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Wenn Sie eine Schenkung erhalten, so unterliegt diese der Schenkungsteuer.

Volltext

Die unentgeltliche Vermögensübertragung unter lebenden Personen (Schenkung) unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Hierbei wird der Erwerb des Beschenkten besteuert.

Eine Schenkung liegt unter anderem vor bei
  • jeder freigebigen Zuwendung,
  • der Bereicherung eines Ehegatten bei der Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütergemeinschaft,
  • einer Abfindung für einen Erbverzicht oder
  • einer Übertragung von Vermögen durch den Vorerben auf den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor deren Eintritt.

Bei der Schenkungsteuer werden Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenktem und Schenker abhängig sind, gewährt. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung.

Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Schenkungsteuerrechts eingereicht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Steuer entsteht regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Schenkungsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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