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Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Bayern 99400026017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400026017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bürgen (Synonym), Bürgschaften (Synonym), finanzieren (Synonym), Finanzierung (Synonym), fördern (Synonym), Förderung (Synonym), Garantien (Synonym), Gewährleistungen (Synonym), Gewerbe (Synonym), Investition (Synonym), Sicherheitsleistungen (Synonym), Staatsbürgschaften für gewerbliche Unternehmen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Volltext

Zweck

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden Vorhaben in Bayern gefördert, deren Durchführung für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist.

Gegenstand

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die der Kredit sonst nicht gewährt werden könnte.

Begünstigte

Antragsberechtigt sind förderungswürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Angehörige freier Berufe).

Förderfähige Vorhaben

Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen).

Art und Höhe

Die Ausfallbürgschaft wird je nach Einzelfall auf einen angemessenen Teil der Kredits (maximal 80 %) beschränkt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über EUR 5.000.000,00 möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung (siehe "Verwandte Themen" und "Weiterführende Links"). .

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Eigenmittel sowie vorhandene Sicherheiten sind vorrangig heranzuziehen. Gesellschafter sollen die Mithaftung übernehmen.
  • Die Bürgschaftslaufzeit darf höchstens 15 Jahre betragen.
  • Die Durchfinanzierung des Vorhabens sowie die Gesamtfinanzierung des Unternehmens müssen gesichert sein.
  • Zusätzlich muss das EU-Beihilferecht eingehalten werden.

Kosten

  • einmaliges Antragsentgelt: 0,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens EUR 250,00, höchstens EUR 50.000,00
  • jährliches Bürgschaftsentgelt: mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags 

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
  • Ist Ihre Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Staatsbürgschaft zu gewähren, leitet sie den Antrag an die LfA Förderbank Bayern zur Prüfung und Bearbeitung weiter.
  • Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entscheidet über den Antrag nach Zustimmung der Staatsregierung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Eine Staatsbürgschaft kann nicht nachträglich für bereits ausgereichte Kredite übernommen werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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