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Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages

Bayern 09000000053467 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053467

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 4- bis 12-monatiges Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel einer sich anschließenden Ausbildung. Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.

Volltext

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen vier und zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Betrieb eine Vergütung.

Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Pflegeberufegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Das ist in Bayern die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet "Soziales und Jugend").

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken), die für den Wohnsitz der Teilnehmerin / des Teilnehmers an der Einstiegsqualifizierung zuständig ist, schriftlich anzuzeigen.

Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Dabei ist das betriebliche Zeugnis durch den Arbeitgeber vorzulegen.

Die zuständige Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken) stellt auf Antrag des Arbeitgebers oder des Teilnehmers der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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