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Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift

Bayern 09000000053460 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053460

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.

Volltext

Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.

Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • ggf. Kopie der Approbationsurkunde/Berufserlaubnis

Voraussetzungen

Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.

Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.

Kosten

  • Zweitschrift Approbation: 100 EUR
  • Zweitschrift Berufserlaubnis: 50 EUR

Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Regierung direkt bei der jeweiligen Heilberufskammer angefordert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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