Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.