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Container; Beantragung der Zulassung

Bayern 09000000053445 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053445

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Container; Beantragung der Zulassung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.

Volltext

Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.

Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten zur Verkehrssicherheit
  • Fotos vom Container

Voraussetzungen

Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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