Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400016017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400016017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Kommunen dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration auf kommunaler Ebene zu unterstützen.

Volltext

Zweck

Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.

Gegenstand

Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Unterstützung Ehrenamtlicher auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die eingesetzten Personen sollen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit verfügen. Zudem sind praktische Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund hilfreich.

Der Fördergeber fördert für bis zu drei Jahre im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Über die ab 1. Januar 2024 geltende neue Förderrichtlinie wird der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro, der über eine ukrainebedingte Sonderförderung für die Jahre 2022 und 2023 bereits auf 100.000 EUR aufgestockt wurde, nochmals auf bis zu 130.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr erhöht. Der Antragsteller muss hierbei einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.

 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15) einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal