Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Bayern 09000000051963 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000051963

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

Volltext

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

  • Personelle Anforderungen
    • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
    • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
  • Bauliche Anforderungen
    • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
    • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
    • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
  • Sachliche Anforderungen
    • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
    • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 Euro

Verfahrensablauf

Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal