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Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Bayern 09080107005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09080107005001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.

Volltext

Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

  • technische Daten des Ballons
  • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
  • Anzahl der Nutzlastpakete
  • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
  • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

Erforderliche Unterlagen

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes

Voraussetzungen

Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

Kosten

30,00 bis 500,00 EUR

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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