Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abfall (Synonym), beschädigt (Synonym), Beschädigung (Synonym), defekt (Synonym), Defekte Straßenleuchte melden (Synonym), kaputt (Synonym), Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung (Synonym), Mängelmelder (Synonym), Mängelmeldung (Synonym), Meldeformular für Mängel (Synonym), Meldung eines Schadens (Synonym), Parkbank (Synonym), Schaden melden (Synonym), Schadensmelder (Synonym), Spielplatz (Synonym), Störungsmeldung (Synonym), Straßenlampe (Synonym), Verschmutzung (Synonym), Verunreinigungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.