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Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung

Bayern 99400015017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400015017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.

Volltext

Zweck

Durch das Angebot von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen. Deshalb fördert der Freistaat Bayern solche Projekte.

Gegenstand

Gefördert werden können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat, die den genannten Zweck erfüllen und positive Effekte auf den Bereich der freiwilligen Rückkehr haben.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).

Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das Projekt muss den Bedarfen des Freistaates Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.

 

Kosten

Im Regelfall fallen keine Kosten an, Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 Kostengesetz – KG.

Verfahrensablauf

Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Zuwendungsempfänger hat i.d.R. eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal