Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Grundstücksmarkt; Erstellung überregionaler Auswertungen und Analysen sowie Hinwirkung auf einheitliche Standards

Bayern 99012110000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012110000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Grundstücksmarkt; Erstellung überregionaler Auswertungen und Analysen sowie Hinwirkung auf einheitliche Standards

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Der Obere Gutachterausschuss erstellt überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens und wirkt auf einheitliche Standards in Bezug auf die Kaufpreissammlung sowie bei der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen Daten der Wertermittlung hin.

Volltext

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern ist ein selbstständiges und unabhängiges Sachverständigengremium, das sich zu Beginn seiner Amtsperiode aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammensetzt. Er hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Zusammenführung und Auswertung der Daten aller bayerischen örtlichen Gutachterausschüsse
  • Erstellung eines Immobilienmarktberichtes Bayern (wird ab 2016 im Zwei-Jahres-Turnus erstellt)
  • Mitwirkung am Immobilienmarktbericht Deutschland (wird im Zwei-Jahres-Turnus erstellt)
  • Erarbeitung von Empfehlungen für einheitliche Standards im Bereich der Wertermittlung

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses werden von der Regierung von Niederbayern wahrgenommen. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis können gegen Kostenerstattung Personal und Sachmittel eines örtlichen Gutachterausschusses in Anspruch genommen werden. Mittels Verwaltungsvereinbarung ist die Geschäftsstelle der Stadt Landshut zugeordnet. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Aufgaben werden auf gesetzlicher Grundlage durch den Oberen Gutachterausschuss geleistet.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal