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Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400253017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400253017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert Ehe- und Familienberatungsstellen.

Volltext

Zweck

In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hoch qualifiziertes Beratungsangebot an. Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie. Die Beratungsstellen führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.

Ehe- und Familienberatung muss allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern in einer zumutbaren räumlichen Entfernung angeboten werden. Dies erfordert eine flächendeckende Versorgung. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung über die staatliche Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen ein Beratungsangebot besteht, soll auch in Zukunft zumindest eine Beratungsstelle existieren.

Gegenstand

Förderfähig sind die Personalausgaben für Fachkräfte, die in der Ehe- und Familienberatungsstelle tätig sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigte sind die Partner der zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die bayerischen (Erz-)Diözesen).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt mit pauschalen Zuwendungen. Die Pauschalen werden aus dem prozentualen Durchschnitt der Fördersummen, die in den Jahren 2000 bis 2003 gewährt wurden, errechnet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die zu fördernde Ehe- und Familienberatungsstelle muss anerkannt sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Anträge sind schriftlich in einfacher Fertigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. Es bewilligt die Zuwendungen unter Beachtung der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Grundsätze.

Antragsberechtigt sind auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gesammelt für alle bayerischen (Erz-)Diözesen gemeinsam die Diözese Augsburg. Diese erhalten das Antragsformular direkt beim ZBFS. Den antragsberechtigten Verbänden bzw. der Diözese Augsburg wird eine pauschale Gesamtsumme für die Fachkräfte in den Beratungsstellen zugewiesen. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge sind schriftlich bis zum 1. Januar des Antragsjahres in einfacher Fertigung beim ZBFS einzureichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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