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Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Bayern 99400242017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400242017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Antisemitismus (Synonym), Extremismus (Synonym), Islamfeindlichkeit (Synonym), Islamismus (Synonym), Linksextremismus (Synonym), Linksradikalismusprävention (Synonym), Radikalisierung (Synonym), Rechtsextremismus (Synonym), Rechtsradikalismusprävention (Synonym), Salafismus (Synonym), Salafismusprävention (Synonym), Zivilgesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

Volltext

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept mit Antragsunterlagen

Voraussetzungen

Es muss

  • ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
  • bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Radikalisierungsprävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.

Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) von der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, zur Förderung zugesandt.

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.

Für Rückfragen steht die Bewilligungsbehörde im Verfahren stets zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs Wochen

Frist

31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Hinweise

Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus" bzw. dem „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“. Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit den bayernweiten Strukturen wird erwartet. 

Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal