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Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400178017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400178017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

MiB (Synonym), MiBe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.

Volltext

Zweck

Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.

Gegenstand

Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.

Art und Höhe

Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 4.456 EUR bis 12.731 EUR je Gruppe im Schuljahr 2025/2026 gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Meldeliste

Voraussetzungen

Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 4.456 EUR pro Gruppe im Schuljahr 2025/2026.

Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.30 Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden. Hierfür kann eine Förderung in Höhe von 9.548 EUR im Schuljahr 2025/2026 gewährt werden.

Für die verlängerte Mittagsbetreuung kann auch der erhöhte Fördersatz von 12.731 EUR je Gruppe im Schuljahr 2025/2026 bereitgestellt werden, wenn folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • eine verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16.00 Uhr
  • Gelegenheit zu einem Mittagessen
  • ein vom Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote,
  • In einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ist ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe einzurichten. Diese Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung und das zuständige Staatliche Schulamt – bei Förderschulen direkt – bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Zu einem festgelegten Zeitpunkt nach Schuljahresbeginn ist eine Meldung der tatsächlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie der eingerichteten Gruppen über das Staatliche Schulamt (bzw. bei Förderschulen direkt) bei der Bezirksregierung abzugeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antragstermin und der Meldetermin nach Schuljahresbeginn werden jährlich im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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