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Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Bayern 99015018148004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148004

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitsplatzausstattung (Synonym), Begleitende Hilfe (Synonym), Behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen (Synonym), Kfz-Hilfe (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym), Selbstständige Existenz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.

Volltext

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
  • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
  • in besonderen Lebenslagen.

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
  • Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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