Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

Bayern 99400011017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400011017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, die Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.

Volltext

Zweck

Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.

Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Die Förderung unterstützt

  • die Kommunen für ihre Feuerwehren mit den örtlichen und überörtlichen Fahrzeugen und ihre besonderen Führungsdienstgrade, sowie die von ihnen vorab benannten örtlichen Einsatzleiter,
  • die Durchführenden des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes für die land-gebundenen Einsatzfahrzeuge und Luftfahrzeuge und ihr Personal,
  • die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für die Notärzte, Leitenden Notärzte und Außenärzte und für deren als Einsatz- und Kommandofahrzeuge staatlich anerkannte privaten Kraftfahrzeuge sowie 
  • die freiwilligen Hilfsorganisationen für ihre Katastrophenschutzfahrzeuge und ihr Personal bei der erstmaligen Beschaffung digitaler Funkgeräte im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk.

Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, die neben dem Endgerät auch vorab festgelegtes Zubehör umfassen. Die Förderung ist innerhalb der Festbeträge auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.

 

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Gefördert werden die Beschaffungen insbesondere nur dann, wenn sie im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgen. Die zur Förderung beantragten Endgeräte müssen ferner fachlich notwendig sowie für die Teilnahme am BOS-Funk zertifiziert sein und die weiteren Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern erfüllen.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Gefördert wird zudem nur der Kauf von Endgeräten, eine Förderung von Leasing oder Mietkauf ist ausgeschlossen.

Weitere Fördervoraussetzungen für die Beschaffung digitaler Endgeräte sind im einschlägigen Sonderförderprogramm und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften zu Artikel 44 der Bayerischen Haushaltsordnung, enthalten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter "Formulare") können die Zuwendungsempfänger bei der für sie zuständigen Regierung (Förderbehörde) stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde mit IMS vom 10.12.2024 letztmalig verlängert und ist bis zum 31.12.2026 befristet.. Der Nachweis der Verwendung für eine Förderung nach diesem Programm muss der Förderbehörde bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal