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Familienpflege; Beantragung einer Förderung

Bayern 99148178017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148178017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Familienpflege; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Die Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Die Träger von Familienpflegestationen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Volltext

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Personal- und Sachausgaben der Familienpflegestation.

Art und Höhe

Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 7.800,00 Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. 
Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsbehelf

Widerspruch und/oder verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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