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Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme

Bayern 99042003031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042003031000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischereiprüfung (Synonym), Fischereischein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.

Volltext

Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Registrierung zur Online-Prüfung, die Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die Anmeldung erfolgt online über unten "Online-Verfahren" genannten Link. Bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung ist Ihnen Ihr Kursleiter oder der Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2650) gerne behilflich. Eine schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim.

Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter "Weiterführende Links".  

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis

    bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde

  • Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
  • Einladung zur Prüfung

Voraussetzungen

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss sich vorher zur Online-Prüfung registrieren, die Prüfungsgebühr einzahlen und an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten

Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.und kann nach Registrierung zur Online-Prüfung über den unter „Online-Verfahren“ genannten Link entrichtet werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und kann nach der Registrierung zur Online-Prüfung über den unter "Online-Verfahren" genannten Link entrichtet werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Registrierung des Teilnehmers muss vor dem Besuch des vorbereitenden Lehrgangs erfolgen. Die dabei generierte Teilnehmernummer wird an den Kursleiter weitergegeben. Sobald die Prüfungsgebühr im System verbucht ist und die 30 Pflichtstunden eines Vorbereitungslehrganges im System hinterlegt sind, kann sich der Teilnehmer zu einer Prüfung anmelden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal