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Namensänderung; Beantragung

Bayern 99083001011000, 99083002011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011000, 99083002011000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Namensänderung; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

anderen Namen (Synonym), Änderung des Namens (Synonym), Änderung Name, Änderung Name (Synonym), Änderung von Familiennamen (Synonym), Änderung von Vornamen; Änderung Vorname (Synonym), Familiennamensänderung (Synonym), meinen namen ändern, name ändern, nachnamen ändern, nachname ändern (Synonym), Neuer Name (Synonym), Umbenennung (Synonym), Vornamensänderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

Volltext

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.

Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
  • Sie benötigen für die öffentlich-rechtliche Namensänderung einen wichtigen Grund. Dieser sollte ausführlich beschrieben werden.

Kosten

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.

Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.

Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Soll der Familienname mehrerer Angehöriger einer Familie geändert werden, so ist für jede Person ein eigener Antrag erforderlich.

Für minderjährige Kinder stellt der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzlichen Vertreter den Antrag. Hat ein Kind das 16. Lebensjahr vollendet, so hört in das Vormundschaftsgericht zu dem Antrag an.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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