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Abendgymnasium; Anmeldung

Bayern 99088018034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088018034000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Abendgymnasium; Anmeldung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

zweite bildungsweg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Das Abendgymnasium führt berufstätige Erwachsene im zwei-, drei- oder vierjährigen Abendunterricht zur Allgemeinen Hochschulreife.

Volltext

Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden pro Woche statt. Es gibt unterschiedliche Sprachenfolgen. Stoffauswahl und Unterrichtsmethoden berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der Fächer ist der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit wegen im Vergleich zum Gymnasium geringer.

Im Vorkurs und in der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III belegt die Schülerin oder der Schüler – ähnlich wie in der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums – Pflicht- und Wahlpflichtkurse.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Aufnahmebedingungen in Jahrgangsstufe I:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
  • Im Schuljahr der Anmeldung Mindestalter von 18 Jahren
  • Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses (s.u.) oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
  • Bestehen einer Probezeit bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit während des Schulbesuchs

In den Vorkurs des Abendgymnasiums können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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