Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Bayern 99036036069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036036069000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kurzzeit-Kennzeichen (Synonym), Kurzzeit Nummernschild (Synonym), Rotes Kennzeichen (Synonym), Rotes Nummernschild (Synonym), Überführungskennzeichen (Synonym), Überführungsnummernschild (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Volltext

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.

Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Ausweispapier
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
  • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
  • Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
  • Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.

Kosten

Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.

Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal