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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Bayern 99098006005000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99098006005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

Teaser

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Volltext

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal