Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
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Fachlich freigegeben am
17.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.