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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Bayern 99129029002000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129029002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Volltext

Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Haushalte bezeichnet, die weniger als 8 m3 Schmutzwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. 

Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt. 

Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn die Einleitung in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Zahl der Bewohner des Grundstücks. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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