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Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400215017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400215017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Computerspielförderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Volltext

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kulturtest
  • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beginnt nach Antragseinreichung und wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Vergabeausschusssitzung abgeschlossen. Die Termine der Vergabeausschusssitzung sind beim FFF Bayern zu finden (siehe "Weiterführende Links").

Frist

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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