Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400214017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400214017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bayerische Film- und Fernsehförderung (Synonym), Fernsehfilmförderung (Synonym), Filmtheaterförderung (Synonym), Kinofilmförderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerische Staatskanzlei

Teaser

Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.

Volltext

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) ist für die Filmförderung in Bayern zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind beispielsweise die Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung sowie Filmtheater. Auch neue innovative Formate wie Webserien, VR-Experiences und internationale Koproduktionen im Film- und Serienbereich und im Bereich der ausführenden Produzenten (VFX) sind förderfähig.

Die Förderung soll zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll sie einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich Drehbuchautoren, Produzenten und ausführende Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen und gewerbliche Filmtheaterbetreiber.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Projektbeschreibung
    • Finanzierungsplan
    • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
 

Verfahrensablauf

Der Antrag muss online bei der FFF Bayern GmbH gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel fünf Wochen

Frist

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal