Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
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Fachlich freigegeben am
03.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.