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Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400082017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400082017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

GVZ (Synonym), Kombinierter Verkehr (Synonym), Logistik (Synonym), Schienengüterverkehr (Synonym), Umschlaganlagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.

Volltext

Zweck

Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.

Gegenstand

Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Voraussetzungen

Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.

Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des  privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private  Unternehmen sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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