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Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400070017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400070017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kombinierter Verkehr (Synonym), Logistik (Synonym), Logistikzentrum (Synonym), Umschlaganlagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Gemeinden und Gemeindeverbände können Förderungen für Planung, Konzeptionierung und infrastrukturelle Investitionen in Güterverkehrszentren beantragen.

Volltext

Zweck

Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.

Gegenstand

Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt. Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Errichtung von GVZ ist das kommunale Engagement. Die Förderung gilt nur für Gemeinden und Gemeindeverbände. Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: nicht möglich

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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